Direkt zum Seiteninhalt

Nicht anfassen. Danke.

Diagramme


Ulrike Almut Sandig


Nicht anfassen. Danke.



Vortrag zum Rundtischgespräch „Wie hat ein zeitgemäßes Urheberrecht auszusehen?“
Brecht-Tage 2016,
12. Februar 2016, Literaturforum im Brecht-Haus, Berlin



Sehr geehrte Damen und Herren Urheber, Verwerter, Weiterverwerter, Uploader, Downloader, Nutzer und Nutzerinnen – habe ich alle genannt? Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist. Mir schwirrt schon seit längerem der Kopf, so gerammelt voll ist es da, wo über geistiges Eigentum gestritten wird. Angefangen bei den Urhebern – welche Urheber? In der aktuellen Ausgabe der Neuen Rundschau, die unter dem erst einmal einfach klingenden Titel „Urheberrecht, Copyright, Künstler“ einen Überblick über die aktuelle Diskussion liefert, tummeln sich Publizisten und Wissenschaftsjournalisten, Musiker, Romanautoren und Lyriker, Sach- und Drehbuchautoren. Alle sind sie unzufrieden, alle mit Recht. Denn dass das Urheberrecht an neue Formen der Verbreitung und Nutzung geistigen Eigentums angepasst werden muss, darüber sind sich die meisten einig. Aber ein jeder, scheint’s, meckert aus anderen Gründen. Das ist auch kein Wunder, denn ein Wissenschaftsverlag schließt ganz andere Verträge ab als ein Musiklabel, ein Zeitungsverlag, ein Literaturverlag.

Im jüngsten Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Novellierung des Urheberrechts vom vergangenen Herbst dagegen werden ganz unterschiedliche Spezies von Urhebern und Verwertern in einem Atemzug genannt. Der Entwurf wendet sich gegen Buy-out-Verträge, die es unter Journalisten und Drehbuchautoren geben mag, aber wohl kaum im Belletristikbereich. Anderes Beispiel, gleiches Problem: der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit seinen gerade mal 3600 Mitgliedern
¹ tritt plötzlich als Vertreter der Urheber auf und behauptet, es sei „dringend notwendig, dass die bisher unwilligen Verwerter und deren Verbände motiviert werden, endlich konstruktiv in die Verhandlung von Branchenlösungen einzusteigen“.² Und die Piratenpartei fährt gleich mit der Planierraupe vor und will allen alles erlauben, natürlich „im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten“.³  Es ist eine Crux, dass die verschiedenen Spezies von Urhebern und Urheberinnen juristisch offenbar schlecht voneinander zu unterscheiden sind und darum dauernd über einen Kamm geschoren werden. Es ist aber auch ein ideologischer Stellungskampf, in dem es manchmal nicht um das Urheberrecht an sich geht, sondern um die Stärkung der jeweils eigenen Position.

Angefangen hat es vielleicht 2011, als die Grünen auf ihrem 33. Parteitag in Kiel eine netzpolitische Agenda vorlegten, die dafür sorgte, dass sie seitdem von Künstlern und Künstlerinnen, denen am Verbleib ihrer Werke liegt, nicht mehr gewählt werden. Aber die Öffnung der Partei hin zu einer netzkapitalistischen Westernideologie im coolen Spaceanzug des Kulturfreundes war symptomatisch. Das Symptom einer Kinderkrankheit des digitalen Zeitalters, dass selbst der aufgeklärteste User und mehr noch derjenige, der das Usen überhaupt möglich macht, noch immer denkt: Was unsichtbar ist, das gibt es eigentlich gar nicht. Warum also dafür zahlen?

Meine Texte erscheinen im Schöffling-Verlag in Frankfurt am Main. Die Struktur des Hauses ist überschaubar und unabhängig. Klaus Schöffling ist für die meisten seiner Autoren und Autorinnen mehr als ein Geschäftspartner, der bei den Verhandlungen um ihr Werk am anderen Ende des Strickes zieht, wie der Entwurf zur Novellierung des Urheberrechts glauben lassen mag. Zum letzten Mal habe ich ihn Anfang Dezember im Frankfurter Literaturhaus gesehen, wo er mich auf eine Lesung begleitete. Am Ende des Abends hatten wir viel gegessen, getrunken, gelacht und gestritten, und als er ging, rief er quer über den langen Tisch: Und jetzt schreib endlich dein Buch zuende. Ha, denken Sie wohl, die hat einen Roman auf Tasche, das bringt bald richtig Geld ein. Ach nein, er meinte nur meinen neuen Gedichtband.

Aber auch wenn in anderen Verlagshäusern eine niedrigere Raumtemperatur herrschen mag – ohne ein Mindestmaß an Zuverlässigkeit und Vertrauen geht es auch dort nicht lange gut. Den offenen Brief an die Bundesregierung im vergangenen Dezember
habe ich aus genau diesem Grund unterschrieben. Ein Rückrufrecht der eigenen Bücher nach fünf Jahren würde nicht nur der Tatsache spotten, dass auch im Verlag urheberrechtsrelevante Arbeit geleistet wird, etwa wenn mir meine Lektorin zur Streichung einer Szene rät oder ich mit dem Verleger den Titel meines nächsten Buchs diskutiere. Es würde auch schlicht dem Vertrauensverhältnis zwischen Autor und Verlag schaden, und ohne das geht es nicht.

Da Bücher, wie ich sie schreibe, sich glücklicherweise deutlich länger verkaufen als nur für eine Messesaison, profitiere ich nur von einem Verlag, der über eine ausreichende Planungssicherheit verfügt, um solche waghalsigen Unternehmungen zu stemmen wie einen Gedichtband. Denn das Risiko für einen Titel, der sich nicht verkauft, trägt der Verlag. Er beteiligt mich an den Buch- und Lizenzverkäufen, aber wenn mein Titel sich eben nicht verkauft oder der Verlag mehr Remissionen einfährt als echte Verkäufe, behalte ich meinen Vorschuss.

Weil meine Bücher bis jetzt ausschließlich Erzählungen oder Gedichte enthielten, muss ich Ihnen wohl nicht sagen, dass meine Vorschüsse nicht hoch sind. Im Gegensatz zu Autoren von Romanen oder Sachbüchern kann ich davon nicht leben. Ich finanziere mich vor allem über Lesungen und Sprechkonzerte. Dabei unterstützt mich eine Verlagsmitarbeiterin, die den lieben langen Tag nichts anderes tut, als den Autoren des Hauses Lesungen an Land zu ziehen. Ach so, und sie schickt meine Bücher natürlich an die Veranstalter, telefoniert ihnen hinterher, erfindet neue Leseformate, handelt Termine und Lesevereinbarungen aus und sorgt dafür, dass ich am richtigen Tag in der richtigen Stadt auftauche. Davon profitiere nicht nur ich, sondern auch mein Verlag. Denn wenn ich meine Sache gut gemacht habe, geht das Publikum nach dem Schlussapplaus zum Büchertisch und kauft meine Sachen. Wenn wir über die Schwächung der Verlage reden, denn in kein anderes Horn bläst der Entwurf von Heiko Maas, müssen wir auch über solche eigentlich urheberrechtsfernen Abläufe in Literaturverlagen reden. Es geht hier nicht ums große Geld. Aber es läppert sich im besten Sinne, und davon haben alle was.

Mensch, eigentlich ist das Urheberrecht eine ziemlich moderne Einrichtung. Martin Luther beschwerte sich noch bitter über unautorisierte Nachdrucke seiner deutschen Gesamtbibel, die dazu voller Abweichungen waren, „das ich meine eigen Erbeit / an vielen Orten nicht gekennet“
. Diese Abweichungen waren teils in bester Absicht vorgenommen worden. Ein Verständnis von Urheberschaft, das es zu schützen gelte, gab es noch nicht. Heute steht genau das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 27.2: „Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“ Meine Ausgabe der Menschenrechte, von der ich diesen Satz abgeschrieben habe, hat den Vorteil, dass sie zum Erleichtern des allgemeinen Verständnisses illustriert ist. Auf der Seite neben Artikel 27 ist eine Pflanze abgedruckt, in deren Blütenköpfen drei fettleibige Glatzköpfe mit dunkelroter Gesichtshaut stecken, die sich jeder mit großem Ernst ihren Schöpfungen widmen. Der humorloseste von ihnen hält einen Stift in der Hand.

Ich bin keine reaktionäre Bücherbonze, die nicht teilen kann, dass das klar ist! Ich will meinen Beruf nur gern weiter hauptberuflich ausüben. Und wo ich schon beim Wünschen bin: Ich wünsche mir ein Urheberrecht, das es mir ermöglicht, humorvoll, mit Köpfchen und mit Anstand aus den Texten meiner Kollegen zu schöpfen, weil Literatur nun mal auf der Grundlage von Literatur entsteht. Aber das will ich dann auch bezahlen und bezahlt bekommen. Ich wünsche mir ein Urheberrecht, das Verlage und Autoren nicht als Gegenspieler betrachtet, sondern die in Literaturverlagen gängige Praxis, Autoren auf Augenhöhe zu begegnen, nicht untergräbt.

Aber haben wir nicht längst so ein Urheberrecht? Na, umso besser! Dann, bitte, Zugang und Besitz von Werken gleichermaßen ermöglichen, weiter schön auf neue Bezahlformen der Werknutzung umstellen, illegale Downloadportale strafrechtlich verfolgen, Tantiemen an alle ausschütten, die urheberrechtliche Arbeit leisten, also wirklich alle, und sonst: Nicht anfassen. Frisch novelliert. Danke.


¹ https://de.wikipedia.org/wiki/Verband_deutscher_Schriftstellerinnen_und_Schriftsteller

² Stellungnahme v.23.12.2015: https://vs.verdi.de/++file++5680415d6f684407a200038e/download/VS_Stellungnahme_UrhVR_151 219_fin.pdf
³
https://www.piratenpartei.de/politik/wissensgesellschaft/urheberrecht/
http://www.offenerbrief.org/
Die Lutherbibel von 1534. Eine kulturhistorische Einführung von Stefan Füssel. Taschen. S. 46

Zurück zum Seiteninhalt